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   LSG Bayern, 30.06.2005 - L 15 V 23/03   

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https://dejure.org/2005,25889
LSG Bayern, 30.06.2005 - L 15 V 23/03 (https://dejure.org/2005,25889)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.06.2005 - L 15 V 23/03 (https://dejure.org/2005,25889)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - L 15 V 23/03 (https://dejure.org/2005,25889)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rücknahme eines gerichtlich bestätigten sozialrechtlichen Bescheides; Ablehnung einer psychischen Erkrankung als Schädigungsfolge ; Bedeutung der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs für die Anerkennungsfähigkeit von Gesundheitsstörungen als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

    Auszug aus LSG Bayern, 30.06.2005 - L 15 V 23/03
    Bei dieser Prüfung muss zwar nicht die zweifelsfreie Unrichtigkeit der früheren Entscheidungen festgestellt werden, sondern es genügt, die gleichen Beweisanforderungen zu stellen, wie bei einer erstmaligen Prüfung (vgl. z.B. BSG vom 28.01.1981, 9 RV 29/80 in SozR 3900 Nr. 15 zu § 40 KOV-Vfg i.V.m. BSG vom 22.09.1977, 10 RV 15/77 in SozR 3900 Nr. 9 zu § 40 KOV-Vfg).

    Allerdings ist in diesem Rahmen dann keine erneute Sachprüfung geboten, wenn das Vorbringen des Berechtigen unschlüssig oder unsubstantiiert ist, damit keine Anhaltspunkte dafür bietet, dass die frühere Entscheidung unzutreffend sein könnte und deshalb die Unterlassung einer erneuten Sachprüfung mit dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit unvereinbar erscheint (vgl. BSG vom 22.09.1977, 10 RV 15/77, a.a.O.; BSG 03.02.1988, SozR 1300 § 44 Nr. 33).

  • BSG, 03.02.1988 - 9a RV 18/86

    Bindend gewordener Verwaltungsakt - Rechtwidrigkeit des Verwaltungsakts -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.06.2005 - L 15 V 23/03
    Allerdings ist in diesem Rahmen dann keine erneute Sachprüfung geboten, wenn das Vorbringen des Berechtigen unschlüssig oder unsubstantiiert ist, damit keine Anhaltspunkte dafür bietet, dass die frühere Entscheidung unzutreffend sein könnte und deshalb die Unterlassung einer erneuten Sachprüfung mit dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit unvereinbar erscheint (vgl. BSG vom 22.09.1977, 10 RV 15/77, a.a.O.; BSG 03.02.1988, SozR 1300 § 44 Nr. 33).
  • BSG, 28.01.1981 - 9 RV 29/80

    Zugunstenbescheid im sozialrechtlichen Verfahren - Wiederholte Ablehnung -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.06.2005 - L 15 V 23/03
    Bei dieser Prüfung muss zwar nicht die zweifelsfreie Unrichtigkeit der früheren Entscheidungen festgestellt werden, sondern es genügt, die gleichen Beweisanforderungen zu stellen, wie bei einer erstmaligen Prüfung (vgl. z.B. BSG vom 28.01.1981, 9 RV 29/80 in SozR 3900 Nr. 15 zu § 40 KOV-Vfg i.V.m. BSG vom 22.09.1977, 10 RV 15/77 in SozR 3900 Nr. 9 zu § 40 KOV-Vfg).
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